Allgemeine Geschäftsbedingungen der EDV-Beratung Kirscht
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EDV-Beratung Kirscht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der EDV-Beratung Kirscht - Stand: 1.1.2000
 
 
 
1. Allgemeines - Geltungsbereich
 
a) Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschließlichen Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
 
b) Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle aktuellen sowie auch für künftige Geschäfte mit dem Käufer.
 
 
2. Preise Zahlungsbedingungen
 
a) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus dem schriftlichen Angebot nichts anderes ergibt.

 
b) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager Meerbusch ohne erforderliche Transportkosten zum Käufer.
 
c) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
 
d) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort, ohne Abzug, bei Übergabe der Ware fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu fordern.
 
 
3. Lieferzeit - Verzug
 
a) Liefertermine sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, unverbindliche Termine; insbesondere wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Käufer übernommen.
 
b) Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind oder die bereits fällige Leistung nicht wie geschuldet erbracht haben, eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen; Schadensersatz steht dem Käufer nur zu, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht oder bei einer nicht lediglich leicht fahrlässigen Verletzung einer Verpflichtung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie entstanden ist. Die Höhe dieser Schadensersatzhaftung ist beschränkt auf Schäden, die bei Vertragsabschluss typisch vorhersehbar sind.
 
 
4. Gefahrenübergang
 
a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Lager Meerbusch vereinbart.
 
b) Sofern der Versand der Ware zum Käufer oder auf Geheiß des Käufers zu einem Dritten vereinbart wird, reist die Ware auf Gefahr des Käufers. Unsererseits wird lediglich für eine ordnungsgemäße Transportverpackung und ordnungsgemäße Bestellung eines Frachtführers gesorgt; weitere Verbindlichkeiten wegen des Versands der Ware bestehen für uns nicht.
 
 
5. Gewährleistung
 
a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Auslieferung, wenn keine zusätzliche Garantie seitens der Hersteller oder durch kostenpflichtige Garantie-Erweiterung gewährt wird. Soweit andere Ansprüche geltend gemacht werden, ist die jeweilige gesetzliche Verjährungsfrist maßgebend.

 
b) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Wir übernehmen dann alle bei uns zur Nacherfüllung entstehenden Arbeits- und Materialkosten. Die gegebenenfalls erforderlichen Frachtkosten für den Hintransport der Ware zu uns fallen dem Käufer zur Last.
 
c) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; dies gilt insbesondere für Datenverluste auf jeglichen Datenträgern, die nicht durch eine ordnungsgemäße vom Kunden durchgeführte Datensicherung behoben werden können; des weiteren haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
 
d) Sollte die Kaufsache nicht fehlerhaft oder nicht mit einem von uns zu vertretenden Mangel behaftet sein, haben wir das Recht, dem Käufer hierfür die Überprüfungs- und Frachtkosten in Rechnung zu stellen.
 
 
6. Gesamthaftung
 
a) Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten und sonstigen Schadensersatzansprüchen, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
 
b) Die Regelung gemäß Abs. a) gilt nicht in den Fällen, in denen wir auf Grund gesetzlicher Vorschriften zwingend haften, insbesondere für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG.
 
c) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
 
7. Eigentumsvorbehalt
 
a) Unsere Ware wird ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum geht erst mit dem Erlöschen aller bei uns bestehender Verbindlichkeiten des Käufers auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn der Käufer für bestimmte von ihm bezeichnete Waren Zahlungen leistet. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
 
b) Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer- , Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
 
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für die uns entstandenen Kosten.
 
 
8. Zurückbehaltungsrecht - Aufrechnungsverbot
 
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.
 
 
9. Gerichtsstand - Erfüllungsort - Rechtswahl
 
a) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand und Erfüllungsort.

 
b) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
 
 
10. Schlussbestimmungen
 
a) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
b) Für den Fall, dass eine oder mehrere dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Eine solche Bestimmung wird durch eine entsprechende Regelung ersetzt, wie sie die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages in Kenntnis der Unwirksamkeit der niedergelegten Bestimmungen getroffen hätten.
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